Leiter/Leiterin des Gemeindeamtes (m/w/d)

Gemeinde Fischlham

Fischlham - vor 27 T

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 03.10.2024 wird gemäß §§ 8 und 9, Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (OÖ GDG 2002) idgF folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:

Leiter/Leiterin des Gemeindeamtes Fischlham

Vertragsbediensteten-Dienstposten in der Funktionslaufbahn GD 11.1
(Vollbeschäftigung 40 Wochenstunden)

Die Besetzung erfolgt aufgrund der Kündigung des bisherigen Amtsleiters als Vertragsbedienstete/r in der Funktionslaufbahn GD 11.1 (mind. brutto EUR 4.115,30). Bei anrechenbaren Vordienstzeiten ergibt sich eine entsprechend höhere Entlohnung.

Um eine Übergabe zu gewährleisten, ist eine Einarbeitungsphase als Vertragsbedienstete/r in der Funktionslaufbahn GD 14.1 als Referent/in (mind. brutto EUR 3.344,40) zum ehestmöglichen Zeitpunkt möglich.

Die Bestellung zum/zur Amtsleiter/in erfolgt vorerst befristet auf 3 Jahre. Im Anschluss daran sind Weiterbestellungen, jeweils auf 5 Jahre vorgesehen bzw. möglich.

Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

* Leitung und selbständige Führung des Gemeindeamtes sowie Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion und Dienstaufsicht über die gesamte Verwaltung und alle Dienststellen der Gemeinde
* Organisation der Gemeindeverwaltung
* Ansprechpartner/in für Bürgermeister, Gemeindeorgane und Bevölkerung
* Organisation und Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, Gemeindevorstandes und aller Ausschüsse sowie Umsetzung der Beschlüsse
* Hauptverantwortung für die Finanzplanung (Budgeterstellung und Abwicklung)
* Abwicklung von Projekten und Bauvorhaben der Gemeinde
* Rechts-, Finanzierungs- und Vertragsangelegenheiten sowie Verordnungen
* Personalangelegenheiten und Mitarbeiterführung
* Organisation von Wahlen und sonstigen Abstimmungen
* Zugeteilte Arbeiten aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes oder über Auftrag des Bürgermeisters

Besondere und unbedingt zu erfüllende Aufnahmevoraussetzungen:

* Niveau einer Absolventin/Absolventen einer höheren Schule (kann auch durch umfangreiches Fachwissen bzw. durch mehrjährige Berufserfahrung ersetzt werden) oder Nachweis eines anderen Bildungsabschlusses mit Reifeprüfung
* Abgeschlossene Dienstausbildung nach der Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 (sofern diese noch nicht abgelegt wurde, hat sie innerhalb von drei Jahren ab Dienstantritt verpflichtend zu erfolgen)
* Standesbeamtenprüfung (sofern diese noch nicht abgelegt wurde, hat sie innerhalb von zwei Jahren ab Dienstantritt verpflichtend zu erfolgen)
* Sehr gute EDV-Kenntnisse
* Einwandfreies Vorleben und volle Handlungsfähigkeit
* Österreichische bzw. Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates
* Persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung
* Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
* Führerschein Gruppe B

Erwünscht und erwartet werden:

* Umfangreiches Wissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung
* Erfahrung mit gemeindespezifischen EDV-Anwendungen
* Zeitliche Flexibilität und Bereitschaft zu Mehrleistungen
* Gutes und sicheres Auftreten, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft
* Kenntnis der lokalen Gegebenheiten und regionalen Strukturen
* Bereitschaft zur Weiterbildung

Auswahlverfahren:

Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen der Oö. GDG 2002 und den darin normierten Objektivierungskriterien.

Die Gemeinde Fischlham behält sich die Möglichkeit vor, Vorstellungsgespräche, Hearings, Tests und sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen.
Die im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren anfallenden Kosten werden nicht ersetzt.

Bewerbung:

Bewerbungen sind ausschließlich schriftlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens mit den dazugehörigen Unterlagen (Lebenslauf, Foto, Ausbildungs- und Dienstzeugnisse, Motivationsschreiben etc.) bis spätestens Donnerstag, 31.10.2024, 12.00 Uhr beim Gemeindeamt Fischlham, Thalheimerstraße 5, 4652 Fischlham einzubringen. (www.fischlham.at)

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Für nähere Auskünfte und Informationen steht ihnen Bürgermeister NR Ing. Klaus Lindinger oder Amtsleiter Ing. Martin Hofinger, Tel. 07241/2203 gerne zur Verfügung.

Der Bürgermeister:

NR Ing. Klaus Lindinger

Gehaltsangabe

Bei dem angegebenen Gehalt handelt es sich um ein Brutto-Monatsgehalt.

4.115€ Mindestgehalt
Unser Mindestgehalt: 4.115€

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