Wien, 20. Dezember 2024 - STELLENAUSSCHREIBUNG Nr. 03/2024
Die Auswahlkommisson, ernannt vom brasilianischen Botschafter in Wien, in Ausübung seines Amtes, veröffentlicht hiermit, dass die Bewerbungen für die Stelle einer (1) technischen Assistentin / eines (1) technischen Assistenten (AT), laut Dekret 1.570, vom 21.07.1995, und der Verordnung vom 12. September 1995, des brasilianischen Außenministeriums, unter folgenden Vertragsbedingungen eröffnet sind:
- Position und Aufgabenbereich
1.1. Die vorliegende Ausschreibung regelt die Auswahl einer technischen Assistentin / eines technischen Assistenten, zeitlich begrenzt für 1 (ein) Jahr, für die Stelle in der Kanzlei der Botschaft von Brasilien in Wien, in 1010 Wien, Pestalozzigasse 4.
1.2. Die Tätigkeitsbereiche umfassen:
- Erstellung des Grundentwurfs und des Durchführungsprojekts für Renovierungsarbeiten an der offiziellen Residenz der brasilianischen Botschaft in Wien;
- Erarbeitung der notwendigen Kostenvoranschläge, die für das Ausschreibungsverfahren für die Renovierungsarbeiten notwendig sind;
- Beratung hinsichtlich der Eignung der eingegangenen Dienstleistungsvorschläge;
- Überwachung der Ausführung der Arbeiten, um die Einhaltung des Zeitplans, des Budgets und der technischen Qualität sicherzustellen;
- Planung, Koordinierung und Überwachung von Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bauarbeiten, wie Reparaturen und Empfehlungen, mit dem Ziel, die Einrichtungen der brasilianischen Botschaft in Wien in einem angemessenen Betriebszustand zu halten.
1.3. Die Arbeitszeit der/des Angestellten wird 40 Wochenstunden betragen, im Zeitraum von Montag bis Freitag, gemäß österreichischem Arbeitsgesetz.
1.4. Die/der Angestellte wird ihren/seinen Aufgabenbereich in erster Linie in der Kanzlei der Botschaft von Brasilien in Wien ausüben. Außerdem kann die Teilnahme an Events außerhalb der Botschaft und außerhalb Wiens verlangt werden.
1.5. Die Bezahlung beträgt 2.743,25 Euro (zweitausend siebenhundert dreiundvierzig Euro und fünfundzwanzig Eurocent) brutto monatlich. Dieser Betrag umfasst die von der österreichischen Gesetzgebung vorgesehenen Sonderzahlungen.
- Bewerbungen
2.1. Gemäß der geltenden Gesetzeslage wird die technische Assistentin / der technische Assistent, mit brasilianischer Staatsbürgerschaft oder nicht, als Lokalangestellte/-r mit vertraglich festgehaltenen Dienstleistungen aufgenommen, die voraussetzen, dass die Kandidatin / der Kandidat mit Bau- und Ingenieurwesen des Landes Österreich vertraut ist. Das vorliegende Auswahlverfahren ist keine öffentliche Ausschreibung und die Anstellung in der technischen Assistenz bekleidet kein öffentliches Amt und auch keine öffentliche Stelle.
2.2. Das Arbeitsverhältnis unterliegt österreichischem Arbeitsrecht.
2.3. Die Probezeit wird einen Monat betragen.
2.4. Bewerbungen für das Auswahlverfahren zum technische Assistenten sind möglich für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine höhere Schulbildung abgeschlossen haben, (Diplom in Bauingenieurwesen, die befähigt sind den Beruf des Baumeisters oder Bauingenieurs auszuüben) einen ordentlichen Aufenthalt und eine Arbeitsgenehmigung für den österreichischen Arbeitsmarkt nachweisen können. Außerdem sollten sie der deutschen und englischen Sprache mächtig sein. Die Beherrschung der portugiesischen oder spanischen Sprache wäre wünschenswert, ist aber kein Voraussetzungskriterium für die ausgeschriebene Stelle.
2.5. Berufserfahrung ist Voraussetzung.
2.6. Interessierte senden an die Verwaltungsabteilung der Botschaft von Brasilien in Wien, Pestalozzigasse 4/2, 1010 Wien, bis zum 7. Februar 2025, 17:00 Uhr, die folgenden Unterlagen in einfacher Kopie. Alternativ kann die Übersendung der Dokumente auch elektronisch per E-Mail erfolgen:
I.) Detaillierter Lebenslauf, in deutscher oder englischer Sprache, aus dem zu entnehmen ist: Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsbürgerschaft, Wohnort, Telefonnummer, private e-mail, Schulabschluss und eine kurze Zusammenfassung der Berufserfahrung;
II.) Hochschulabschlusszeugnis (Diplom);
III.) Bestätigung der Berufsausübung oder Zulassungsbestätigung für die Ausübung des Berufs zum Bauingenieur in Österreich.
IV.) Kopie des gültigen Personalausweises (Reisepass);
V.) Auszug aus dem polizeilichen Melderegister (polizeiliches Führungszeugnis), nicht älter als drei Monate;
VI.) Kopie eines gültigen Visums oder eines Lichtbildausweises für Brasilianer oder EU-Ausländer, das den ordentlichen Wohnsitz und eine gültige Arbeitsbewilligung für Österreich beweist;
VII.) Brasilianer/-innen müssen außerdem folgende Dokumente vorlegen:
a) Erklärung, dass der Kandidat / die Kandidatin sich dessen bewußt ist, dass er / sie sich nicht für eine öffentliche Dienststelle oder ein öffentliches Amt bewirbt, das dem brasilianischen Rechtssystem unterliegt;
b) Nachweis über die Einhaltung der Wahlverpflichtung;
c) Erklärung, dass Sie keinen aktiven Beamtenstatus innehaben und dass Sie keine Entlohnung von der brasilianischen Regierung erhalten (im Anmeldeformular enthalten);
d) für männliche brasilianische Kandidaten: Nachweis über regulär geleisteten Wehrdienst;
2.7. Dokumente, die nach dem Ablaufdatum, wie unter Punkt 2.6 beschrieben, eintreffen werden nicht begutachtet. Das Selbe gilt für jene Kandidaten, die die geforderten Unterlagen dieser Ausschreibung nicht vollständig vorlegen; diese werden aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.
2.8. Die brasilianische Botschaft in Wien bietet keine Unterstützung zum Erhalt eines Visums für diese Stelle. Jene Kandidaten, ohne österreichische Staatsbürgerschaft, müssen bereits über eine Vollzeitarbeitserlaubnis verfügen.
- Auswahlverfahren
3.1. Das Auswahlverfahren wird von der Auswahlkommission durchgeführt und besteht aus drei Etappen. Die Erste besteht aus der Prüfung der Lebensläufe und der jeweiligen Unterlagen im Ausscheidungsverfahren. Die Zweite aus der schriftlichen Prüfung im Ausscheidungsverfahren und die dritte Etappe besteht aus dem persönlichen Vorstellungsgespräch.
3.2. Während der ersten Etappe, der Prüfung der Lebensläufe, behält sich die Ausswahlkommission das Recht vor, basierend auf den eingereichten Dokumenten, jene Kandidaten abzulehnen, deren Qualifikationen nicht zur angebotenen Stelle passen.
3.3. Bei der Begutachtung der Lebensläufe, wird die Auswahlkommission sich auf folgende Kriterien stützen: Ausbildung, Berufserfahrung und Eignungsprofil für die Stelle.
3.3.1. Ausbildung (8 Punkte). Zusatzpunkte erhalten jene Kandidaten mit spezifischer Ausbildung im Bereich Denkmalschutz oder Architekur. Abgelegte Kurse und Zeugnisse werden ebenso positiv bewertet und müssen dokumentiert sein.
3.3.2. Berufserfahrung (5 Punkte). Zusatzpunkte erhalten jene Kandidaten, die Erfahrung in Planung und Ausführung von Großbaustellen oder Arbeiten zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude. Empfehlungsschreiben müssen Informationen zur Kontaktaufnahme enthalten.
3.3.3. Eignung für die Stelle (7 Punkte). Zusatzpunkte erhalten jene Kandidaten, die Portugiesisch und andere Sprachen sprechen, sowie andere Angaben im Lebenslauf enthalten, die von der Auswahlkommission als vorteilhaft für die Ausübung des Aufgabenbereichs erachtet werden.
3.4. Die bei der Prüfung der Dokumente ausgewählten Kandidaten/Kandidatinnen werden zur schriftlichen Prüfung geladen. Wahrscheinlich wird am 10. Februar 2025 die Liste der Kandidaten für die schriftliche Prüfung veröffentlicht.
3.5. Die zweite Etappe, die schriftliche Prüfung, wird voraussichtlich am 14. Februar 2025 in der Botschaft von Brasilien in Wien stattfinden. Die Fragen sind in englischer und deutscher Sprache zu beantworten.
3.5.1. Die Liste mit den Beurteilungen der schriftlichen Prüfung wird auf der offiziellen Seite der Botschaft wahrscheinlich am 18. Februar 2025 veröffentlicht.
3.5.2. Die Kandidatin oder der Kandidat kann eine Überprüfung der schriftlichen Prüfung beantragen und Widerspruch ohne aufschiebende Wirkung einlegen. Einsprüche müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntgabe des Ergebnisses per E-Mail eingereicht werden.
3.5.3. Die letztendliche Entscheidung der Auswahlkommission über die Einsprüche ist souverän und endgültig, daher gibt es keinen Einspruch gegen das Ergebnis eines Einspruchs.
3.6. Die dritte Etappe, das Vorstellungsgespräch, wird vorraussichtlich am 21. Februar 2025 stattfinden.
3.7. Während der Vorstellungsgespräche (50 Punkte) und in schriftlichen Tests (30 Punkte) werden Aspekte wie Eignung für die Stelle, Organisationsfähigkeit und Befolgung von Anweisungen, Höflichkeit, persönlicher Umgang mit Arbeitskollegen und Vorgesetzten, Motivation für die Tätigkeit, Sprachkenntnisse, Verfassen von Texten in englischer und deutscher Sprache, korrekte und angemessene Ausdrucksform, analytisches Vermögen, Klarheit und Schlüssigkeit in der Ideenentwicklung in schriftlicher und mündlicher Form, Kenntnisse kommunikationstechnischer Hilfsmittel, (insbesondere Tabellenkalkulation) und andere beurteilt.
3.8. Die letztendliche Gesamtnote des Kandidaten / der Kandidatin, für die Reihung, ergibt sich aus der Summe der erreichten Punktezahl aus der Begutachtung des Lebenslaufs, den schriftlichen Tests und dem Vorstellungsgespräch, die zusammen eine maximale Punktezahl von 100 (einhundert) Punkten ergibt.
- Allgemeines
4.1. Die Entscheidung der Auswahlkommission wird auf der Website der Botschaft bei Abschluss des Auswahlverfahrens wahrscheinlich am 26. Februar 2025 verlautbart werden.
4.2. Das Ergebnis dieses Auswahlverfahrens bleibt ab der Verlautbarung gerechnet ein Jahr lang gültig. Während dieses Zeitraums werden die ausgewählten Kanditaten von der Botschaft in Evidenz gehalten, und können unter Beachtung der Reihenfolge der Bewertung, gerufen werden, wenn in derselben Stellenkategorie vorübergehend oder dauerhaft neue Stellen zu besetzen sind.
4.3. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses wird der/die erstplatzierte Kandidat/-in von der Auswahlkommission aufgefordert, innerhalb von höchstens drei Werktagen in die Kanzlei der Botschaft zu kommen, ein Atest über die physische und psychische Eignung für die Stelle vorzulegen, einen Nachweis der Anmeldung bei der örtlichen Sozialversicherung (Krankenkasse) oder der Unmöglichkeit des Beitritts zu dieser, und eine eigenhändige Erklärung, dass der/die Kandidat/-in kein öffentliches Amt ausübt oder eine öffentliche Funktion innehat, wenn er/sie Brasilianer/-in ist.
4.4. Die Einstellung des erstplatzierten Kandidaten, zunächst für die Probezeit, wird ab dem 1. April 2025 wirksam, sobald die Formalitäten erledigt sind und die für die Einstellung erforderlichen Unterlagen vorliegen.
4.5. Im Falle des Rücktritts oder der Nichteinhaltung der Einstellungsbedingungen gilt der/die Kandidat/-in als aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen und der zweitplatzierte Kandidat wird zur Besetzung der freien Stelle gerufen.
4.6. Vorkommnisse, die nicht von dieser Ausschreibung erfasst sind, werden von der Auswahlkommission geregelt.
Sydma Aguiar Damasceno
Vorsitzende der Auswahlkommission