In der Serviceeinrichtung Facility Management, Abteilung Operatives FM kommt es zur Besetzung einer Stelle als:
Servicemitarbeiter*in Ersatzkraft
(Kennzahl 84)
Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
Dauer des Dienstverhältnisses: ab 01.05.2025, befristet bis 30.04.2030
Einstufung gem. Univ.-KV, Verwendungsgruppe: IIa
Bruttomonatsgehalt: (abhängig von der anrechenbaren Vorerfahrung) mind.: EUR 1.210,50 (14 jährlich, zusätzlich bieten wir ein attraktives Personalentwicklungsprogramm und umfassende Sozialleistungen)
Aufgaben
* Fahrtendienste: tägliche Hauspostfahrt, Einkaufsfahrten für das FM, sonstige Transporte inkl. Heben und Tragen von Lasten bis zu 50 kg
* Vorbereitung von Veranstaltungen: Selbstständige finale Abstimmung des Bedarfs, Transport und Aufstellung von Veranstaltungsequipment unter Einhaltung der Vorgaben des Brandschutzbeauftragten, Abnahme durch die*den Veranstalter*in
* Durchführung von Montagearbeiten und Kleinreparaturen
* Unterstützung der Facharbeiter*innen (Elektro, Tischler*in, Schlosser*in) bei deren Aufgaben
Erwünschte Qualifikationen
* Führerschein B
* Erfahrung bei handwerklichen Tätigkeiten
* Sehr gute Umgangsformen
* Selbstständiges, ergebnisorientiertes Arbeiten
* Kund*innen- und serviceorientieres Handeln
* Sehr gute Deutschkenntnisse, Englischkenntnisse von Vorteil
Erscheinungstermin: 09.04.2025
Bewerbungsfrist: 19.04.2025
Die BOKU strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikationen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung inkl.
* Motivationsschreiben
* Lebenslauf
* Kopie Führerschein
an das Personalmanagement, Kennzahl 84, der Universität für Bodenkultur, Peter-Jordan-Straße 70, 1190 Wien; smart bewerben. Bitte Kennzahl unbedingt anführen!
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
www.boku.ac.at

Gehaltsangabe
Bei dem angegebenen Gehalt handelt es sich um ein Brutto-Monatsgehalt.
In deiner Geldbörse landen mindestens (netto):
Ein Tipp: Gehe das Stelleninserat nochmals durch, um nichts Wichtiges zu übersehen.