Seit mehr als zehn Jahren schreibt das österreichische Gesetz vor, eine verpflichtende Gehaltsangabe schon im Inserat anzugeben. Doch nicht immer werden die Angaben gesetzestreu gemacht. Aus diesem Grund zeigen wir vier Wege, wie eine Gehaltsangabe im Inserat gemacht werden kann und erklären, warum das auch für Jobsuchende einen großen Mehrwert bietet.
Für wen gilt diese Regelung?
Bevor wir uns ansehen, wie die verpflichtende Gehaltsangabe aussehen kann, ist wichtig zu wissen, auf wen diese Verpflichtung zutrifft.
Laut WKO sind
- Arbeitgeber:innen,
- private Arbeitsvermittler:innen und
- mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Personen öffentlichen Rechts
zu einer Angabe des zu erwartenden Gehaltes im Inserat verpflichtet.
Andernfalls kommen im ersten Schritt Verwarnungen und bei weiteren Verstößen Verwaltungsstrafen von bis zu 360,- € auf das Unternehmen zu.
Mit diesen vier Varianten gelingt die richtige Gehaltsangabe im Stelleninserat
Monatliches Mindestentgeld
„Das monatliche Mindestentgeld liegt auf Vollzeitbasis bei 2.500 Euro brutto.“
Diese Angabe wird oft als Basisvariante bezeichnet. Hierbei muss nur darauf geachtet werden, dass das monatliche Mindestentgeld mindestens dem Kollektivvertrag entspricht, falls einer vorhanden ist. Dies sollte auch angegeben werden. Ist kein Kollektivvertrag vorhanden, schreibt das Gleichbehandlungsgesetz vor, „jenes Entgeld anzugeben, das als Mindestgrundlage für die Arbeitsvertragsverhandlungen zur Vereinbarung des Entgelds dienen soll“.
Jahresgehalt
„Das jährliche Mindestentgeld liegt bei 35.000 Euro brutto pro Jahr.“
Als Alternative zum monatlichen Mindestentgeld kann auch auf das Jahresgehalt inklusive 13. und 14. Gehalt verwiesen werden. Weil hier aber nur eine sehr vage Information gegeben wird, ist es empfehlenswert auch den Kollektivvertrag oder wie Stunden pro Woche zu erwähnen. So können Unklarheiten beseitigt werden.
Bereitschaft zur Überzahlung
„Für die ausgeschriebene Position gilt der Kollektivvertrag für <Branche>, das Mindestgrundgehalt liegt bei monatlich 2.000 Euro brutto mit Bereitschaft zur Überzahlung.“
Eine Bereitschaft zur Überzahlung wird gerade von (über-) qualifizierten Bewerber:innen nahezu erwartet. Um das Unternehmen attraktiv zu machen, ist es schlau, schon in der Stellenausschreibung zu erwähnen, dass man bereit ist, bei vorhandener Qualifikation mehr zu bezahlen.
‚Von – Bis‘-Angaben
„Das gebotene Bruttomonatsgehalt bewegt sich je nach Qualifikation und Erfahrung zwischen 2.000,-€ und 2.500,- € auf Vollzeitbasis.“
Das ist die wohl transparenteste Form einer Gehaltsangabe und bietet bei Verhandlungen auch noch genügend Spielraum. Bewerber:innen wissen, worauf sie sich einstellen können und auch Unternehmen haben so die Möglichkeit je nach Qualifikation und Erfahrung das ideale Gehalt zu finden. Wichtig hierbei ist, dass das niedrigst-mögliche Gehalt den Kollektivvertrag falls vorhanden nicht unterschreiten darf.
Unsere Lösung
Bei jobs.at gibt es mehrere Optionen das Gehalt ganz einfach in das Inserat zu packen.
- Wahl zwischen Montags-, Jahres-, Tages- oder Stundensatz
- Im Anschluss daran ist es möglich, das Mindestgehalt (nach Kollektivvertrag) sowie eine Gehaltsspanne anzugeben. Nur das Mindestgehalt ist verpflichtend, das Maximum ist optional.
Mehrwert für beide Seiten
Die verpflichtende Gehaltsanzeige bietet nicht nur Vorteile für die Jobsuchenden sondern auch für die Arbeitgeber:innen. So bleibt das Unternehmen konkurrenzfähig, wenn es von Anfang an klar kommuniziert, wie hoch das Gehalt ungefähr sein wird.
Das wirkt auch sehr attraktiv auf die potenziellen Bewerber:innen und gerade eine Gehaltsspanne kann ausschlaggebend für eine Bewerbung sein. So können die Jobsuchenden schon bei der Suche sehen, ob sich ihr Traumjob auch mit den Gehaltsvorstellungen vereinen lässt. Im Idealfall finden beiden Parteien dann bei den finalen Gehaltsverhandlungen das optimale Gehalt.