Job inserieren
- Stellenanzeigen von Unternehmen werden nur dann auf jobs.at veröffentlicht, wenn es sich eindeutig um Stellenanzeigen des jeweiligen Unternehmens handelt.
- Jede Stellenanzeige darf nur eine Position bzw. eine dazu passende Stellenbeschreibung beinhalten.
- Verwenden Sie ausschließlich den Jobtitel in einer geschlechtsneutralen Form (Keine Nennung von Ortsangaben, Ergänzungen, Phantasie-Jobtitel, Soft Skills, Anforderungen, Befristungen, interne Referenznummern, Anzahl der Stellen, Anstellungsart, Schreibweisen in GROSSBUCHSTABEN)
- Halten Sie die gesetzlich verpflichteten Angabe des geltenden Mindestgehalts ein.
- Die Vertrauenswürdigkeit und Seriosität des ausschreibenden Unternehmens sowie des Jobs muss gewährleistet sein.
Weitere Infos finden Sie in den AGB
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Als Sanktion spricht die Bezirksverwaltungsbehörde bei erstmaliger Verletzung der Verpflichtungen eine Verwarnung aus, bei weiteren Verstößen verhängt sie eine Verwaltungsstrafe bis zu € 360,- (Quelle: WKO).